Skip to main content

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Mark Zeitler Engineering UG (nachfolgend "Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern über Engineering-Dienstleistungen.

2. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

3. Leistungsumfang

3.1 Leistungen

Der Auftragnehmer erbringt Engineering-Dienstleistungen in den Bereichen:

  • Programmierung und Inbetriebnahme von Steuerungen
  • Anlagenoptimierung
  • Wartung und Reparatur
  • Projektierung und Beratung

3.2 Leistungsänderungen

Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

4.1 Preise

Die vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.2 Zahlungstermine

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen.

4.3 Verzug

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugangsberechtigungen rechtzeitig zur Verfügung.

6. Termine und Fristen

Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

7. Haftung

7.1 Haftungsumfang

Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

7.2 Haftungsbeschränkung

Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.

8. Geheimhaltung

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten.

9. Urheberrechte

Alle im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Dokumente und Programme bleiben Eigentum des Auftragnehmers. Nutzungsrechte werden nach Vertragserfüllung und vollständiger Zahlung eingeräumt.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

10.2 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.

10.3 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


Mark Zeitler Engineering UG
E-Mail: info@markzeitler.de

Stand: Oktober 2025